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Das Datum eines Inschriftenfragmentes in London ist wahrscheinlich zu " [Jahr 1 ] " oder [Jahr 2]5" zu ergänzen. (Der Raum scheint bei Textergänzung zu groß für "Jahr 5"). Eine auf den 9. Tag, des 3. Monats der schomu, Jahr 27 datierte Notiz in hieratischer Tintenschrift auf einem kleinen Bruchstück einer zerschlagenen Königsfigur (vielleicht der des Eje aus dem Totentempel des Königs bei Medinet Habu) - siehe C. U. Hoelscher /The Exavation of Medinet Habu - bezieht sich auf König Haremhab. Die Notiz wurde auf dem Bruchstück einer bereits zerstörten Figur geschrieben vom Eingang /Eintreten eines Bildes König Haremhabs in seinem Totentempel.
| " Jahr 27, I. smw 9, Tag des Eintretens ( ao ) [ das tat ] Haremhab, Leben, Heil, Gesundheit, der von Amun Geliebte, der seine Feine hasst ( und ) [ die Maat (?) ] liebt." |
(Es wird angenommen, dass hier vom Besuch des Königs in seinem Totemtempel gesprochen wird - möglich, aber unbeweisbar ist die Annahme von Beckerath, dass der Satz " Tag des Eintretens des König Haremhab " auf den Tod des Königs anspielt.)
Der fast vollständig erhaltene Text füllt genau die Oberfläche des Kalksteinfragmentes, von dem später nur noch Randstückchen abgesplittert sind. Er kann daher nur nur nach der Zerschlagung der Statue aufgeschrieben worden sein, so dass wir hier von einem richtigen Ostrakon sprechen dürfen.
Entgegen Fairman, Harris und Helck, die diese Notiz unter König Ramses datieren wollen, stammt sie nach v. Beckerath höchstwahrscheinlich aus der Zeit Haremhabs. Wir haben daher für ihn mindestens 26 Jahre anzunehmen, was auch im Einklang mit dem aufgrund der babylonischen Synchronismen errechneten Zeitabschnitts zwischen Amenophis III. und Ramses II. steht.
Eine lange Regierungszeit von über 27 Jahren wird u. a. durch ein umstrittenes Datum aus dem Verlauf eines Prozess, der zur Zeit Ramses II. gedeckt (Grab des Mes" 58/59 ? Jahr" eine korrekte Lesung ist nicht möglich - - - die Inschrift datiert aus der Mitte der Regierungszeit Ramses II.) , wobei die Regierungszeiten der verfemten Amarna-Herrscher einberechnet wären. Die frühere Vermutung, Haremhab habe sich die Jahre eines später verfemten Vorgängers selbst angeeignet ( so Loret, Borchhardt) wird durch die sicheren Daten aus dem Angang der Regierung Haremhabs widerlegt. Diese Jahre sind ihm erst nachträglich durch Sethos I. und Ramses II. zugeschrieben worden.
Es gibt aber auch ein Dokument, das gegen eine allzu lange
Regierungszeit Haremhabs sprechen könnte. Es handelt sich um einen Brief im 25.
Jahr Ramses II. geschrieben vom Polizeiobersten Mn-jnjwn
an seinen Wesir xay,
in dem er angibt, schon seit
dem 7. Jahr Haremhabs im Dienst zu sein. ( O Toronto A 11)
Aus einem Keilschriftbrief aus Bogazkoy erweisbar, dass im 21. Jahr Ramses II.
noch PA
- sjr Wesir
war. Das würde bedeuten, dass Mn-jnjwn
über
60 Jahre gedient
hätte (?).
| Zum Problem der Regierungslänge nach Beckerath in SAK 22/1995: |
Helck spricht sich aufgrund seiner Interpretation der Überlieferung Manethos für eine radikale Kürzung der Regierungszeit Haremhabs auf 12 - 13 Jahre aus. Er weist dabei vor allem auf die Datenlücke hin,die nach dem 13. Jahr besteht und zweifelt die wenigen und zum Teil unsicheren höheren Daten an. Neben dem "Jahr 16" von einem inzwischen verschwundenen Gefäßdeckel, dessen Echtheit sehr fraglich ist, und dem wahrscheinlich zu " [Jahr1]5" (oder "[Jahr2]5" ) zu ergänzenden Datum einer fragmentarischen Stele, handelt es sich hierbei um das "Jahr27" aus m Medinet Habu und das "Jahr 58" (oder 59) in der juristischen Grabinschrift des Mose.
Während die erstgenannte hieratischen Notiz hinsichtlich ihrer Datierung zu Haremhab noch umstritten ist, wird das Mose-Datum allgemein auf eine nachträgliche Zurechnung der Jahre der "Amarna-Könige" an diesen König bezogen.
Für Achenaton, Semenchkare, Tutanchamun und Eje sind (einschließlich der unvollendeten Jahre) 35 Jahre abzuziehen, so dass das Datum "Jahr 58/59" dem 24. oder 25 Regierungsjahr Haremhabs entsprechen wird.
Nun hat vor kurzem (in GM 148 / 1995) J. van Dijk ebenfalls eine erhebliche Kürzung vorgeschlagen und zwar aufgrund der Laufbahn zweier hoher Beamter.
Wenn nun aber van Dijk behauptet, die Beweisführung für eine lange Regierung sei hauptsächlich auf der Datierung der Notiz vom 27. Jahr zu Haremhab begründet, so ignoriert er sowohl das Datum aus dem Mose-Grab als auch das was sich aus dem Synchronismen Amenophis III. und Ramses II. mit babylonischen Königen für den Zeitabstand der beiden Herrscher ergibt. Diese Synchronismen sollen daher hier noch einmal dargelegt werden.
Den Abstand zwischen den Antrittsjahren der beiden Könige Burnaburias II. und Kadasmanenlil II. können wir jetzt aufgrund der babylonischen Königslisten und der überaus zahlreich datierten Urkunden der Kasssitenherrscher dieser Zeit innerhalb enger Grenzen bestimmen:
| Burnaburias | 27 - 28 Jahre |
| Karaxardas | 0 - 2 Jahre |
| Nazibugas | 0 Jahre |
| Kurigalzu II. | 24 - 25 Jahre |
| Nazimaruttas | 26 Jahre |
| Kadasmanturgu | 18 Jahre |
Zusammen also 95 - 99 Jahre. Von 1262 zurückgerechnet kommen wir demnach mit der Thronbesteigung des Burnaburias in die Jahre 1361 / 1357 v. Chr. Der Regierungsantritt Amenophis IV. , der in das 38 Jahr seines Vaters fällt, ( immer noch ungeklärt ist, ob Amenophis III. damals gestorben ist oder ob er noch einige Zeit als nomineller Mitregent seines Sohnes lebte. Eine mehr als 5-6jährige Koregenz ist jedenfalls ausgeschlossen ) ist dann zwischen 1360 und 1350 v. Chr. datiert.
Für die Nachfolger Amenophis III. bis zur Thronbesteigung Ramses II. müssen demnach 71 - 81 Jahre angenommen werden. Davon dürften 30 - 33 Jahre auf die " Amarna-Könige " ( Achetaton bis Eje ) gehen und 11 - 13 Jahre auf Ramses I. und Sethos, womit für Haremhab noch 25 Jahre als Maximum verbleiben.
Diese Zahl lässt sich nur durch Verlängerung der üblichen Regierungen verringern, doch scheint eine Ausdehnung der Zeit der "Amarna-Könige " über 33 Jahre hinaus kaum möglich . Allenfalls ließe sich die Regierung Sethos I. mit Kitchen über Annahme einer weiteren Datenlücke auf 14-15 Jahre verlängern. Doch dann bliebe auch für Haremhab noch eine Mindestdauer von mehr als 20 Jahren bestehen. Damit lässt sich das Datum aus der Grabinschrift des Mose, das auf ein 24. oder 25. Regierungsjahr führen dürfte, gut vereinbaren und auch das Jahr "27" der hieratischen Notiz aus Medinet Habu ist nicht mehr unwahrscheinlich. Für die Datenlücke in der zweiten Hälfte der Regierung Haremhabs darf man die Residenz Memphis verantwortlich machen, wo bisher kaum datierte Dokumente zum Vorschein gekommen sind.
| Auflistung
der unterschiedlichen Meinungen zur Regierungslänge Haremhabs |
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| Gardiner | (1961) | 26 Jahre |
| Scharff | (1951) | 27 Jahre |
| Krauss | (1985) | 27 Jahre |
| Beckerath | (1971 / 1994) | 27 Jahre |
| Hayes | ( CAH 1952) | 28 Jahre |
| Hornung | (1964) | 28 Jahre |
| Wente / v. Sichen | (1977) | 28 Jahre |
| Kitchen | (1982 / 1987) | 32 / 28 Jahre |
| Wilson | (1951) | 30 Jahre |
| Redford | (1966) | 30 Jahre |
| Parker | (1974 / 1957 ) | 31 / 35 Jahre |
| Hayes | (1959) | 35 Jahre |
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| Nennungen für Haremhab mit Datum: |
Gefäßaufschriften aus Deir el - Medina:
Jahr 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11,12,13:
" Jahr 1, 4
Axt , 22. Tag" - aus
dem Ptah-Tempel zu Karnak (Urk. IV. 2132)
" Jahr 3
"
- in TT 50 ( Urk. IV. 2177, 6)
" Jahr 6
"
- bei Haeny, Toten-Tempel Amenophis III. 66 Abb. 12 ( 1. Axt
1. Tag )
" Jahr 7 "
- o BM 5624 (Urk. IV, 2162, 10 ); o Toronto A
11
" Jahr 8
"
- Graffito im Grab Thutmosis IV. (Urk. IV., 2170,15)
" Jahr
13"
- Aus dem Privatgrab Haremhabs in Saqqara
("Jahr
16")
- Gefäßaufschrift bei Redford, BASOR 211,36ff. - gilt allgemein als
"modern".
" Jahr 27,1 smw, Tag 9
" - auf einem Graffito bei Hölscher, Medinet
Habu, 18. Dynastie
Tempel, 10 f. Abb. 90 - sicher aus dem Totentempel des Haremhab.
"Jahr 58 / 59" - im Grab des Mose / sog. " Mes-Inschrift "
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Zur berühmten Mes - Inschrift |
| In dieser Inschrift im Grab des
Mose, bei dem es um einen Prozess geht, findet sich die Angabe
"Jahr 58/59" als Regierungslänge für König Haremhab.
Sogenannte Mes-Inschrift: "Gemacht als Protokoll (snn) [und gegeben in] die Wache des Königs [ Man beauftragte den N.pr., eine Kopie herzustellen. Vor dem Kollegium der ] Verhörenden: Namensliste davon: Wesir Jrj - [.........Stellvertreter..........] A der Streitwagentruppe, Vorsteher der Garnison aa - ae, Oberst Ha - ja, [ .......... ], königlicher Bote Lu - I - li - ja, königlicher Bote Imn - msw, Protokollschreiber [ Imn ] - msw. Vor dem Gerichtshof an diesem Tag." |
| Dann folgt eine ältere Urkunde:
" Jahr 58 / 59 (?) unter der Majestät des Königs +sr - xprw - Ra - stp - n - Ra Sohn des Re Hr - m - xb - mrj - Jmn. Abschrift der Befragung, die der web-Priester [ des Tragesessels ] aa - ni - ja, der Gerichtsbeamter war, [ im ] Ha - n - pe des Schiffsvorstehers Nsj [machte ]............." |
| Zur Chronologie nach Helck: |
Haremhabs höchstes sicheres Jahr ist bisher nach einer Gefäßaufschrift aus seinem Saqqara-Grab Jahr 13 (?).
Graffito Urk., IV., 2170 aus dem Grab Thutmosis IV., in dem der Schatzhausvorsteher Maja, der schon das Begräbnis König Tutenchamun durchführte von der Wiederbestattung König Thutmosis IV. berichtete. Das Graffito ist datiert in das 8. Jahr Haremhabs, dem letzten sicher belegten Regierungsjahr dieses Königs. Als Assistent Majas fungierte in Vermögensverwalter namens Thotmes.
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